Vorteil beim Reverse Factoring
Der Vorteil dieser Vorgehensweise besteht für den Drittschuldner hauptsächlich darin, durch sofortige Rechnungsbegleichung das vereinbarte Skonto ausnutzen zu können. Das Entgelt für die erbrachte Leistung trägt demzufolge i. d. R. der Initiator, sprich der Drittschuldner.
Reverse-Factoring wird aufgrund der besonderen Vertragskonstruktion im offenen Verfahren vollzogen. Der Grund hierfür ist dass die Einreichung der Faktura über den Lieferanten erfolgen muss. Der wiederum erhält aus der Geschäftskonstellation die üblichen Vorteile des Factorings in Form von sofortigem Liquiditätserhalt, vollständiger Delkrederübernahme und gegebenenfalls Übernahme von Buchhaltungsfunktionen und viele weitere mehr.
Besonderes Kennzeichen einer solchen Geschäftsbeziehung ist das Vorliegen eines Einzeldebitors. Und nicht wie üblich, eines kompletten Debitorenportfolios, welches laut Vertrag vom Forderungsverkäufer angedient werden muss.