Bilanzierung des Leasing Objektes beim Leasinggeber: Voraussetzungen
Beispiel:
Eine Maschine hat eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 10 Jahren. Hat der Leasingvertrag eine Laufzeit zwischen 4 Jahren und 9 Jahren, dann weist der Leasinggeber die Maschine in der Regel in seiner Bilanz aus. Bei Kraftfahrzeugen und EDV-Anlagen sind es 2-4 Jahre, bei Immobilien 10 bis 22 Jahre.
Eine Bilanzierung beim Leasinggeber und dadurch die Nutzung der Steuervorteile beim Leasingnehmer liegt vor, wenn:
- Die Vertragslaufzeit (Grundmietzeit) zwischen 40% und 90% der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ist.
- Beinhaltet der Leasingvertrag zudem noch eine Kauf- bzw. Mietverlängerungsoption, dann muss der im Leasingvertrag vereinbarte Kaufpreis größer oder gleich dem Zeitwert beziehungsweise Restbuchwert der Maschine sein. Im Falle einer Mietverlängerungsoption müssen die Anschluss Leasingraten größer oder gleich groß sein wie die entsprechenden linearen Abschreibungsbeträge.